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Einreisebestimmungen
Reisepass
und Visum:
1.Angehörige der folgenden Länder benötigen
einen gültigen Reisepass für einen Aufenthalt
a) bis zu drei Monaten:
Arabische Emirate, Argentinien, Australien, Bahamas, Bahrein,
Barbados, Belgien, Belize, Bundesrepublik Deutschland, Brasilien,
Chile, Dänemark, Ecuador, Fidschi Inseln, Finnland, Frankreich,
Grenada, Griechenland, Holland, Iran, Island, Israel, Jamaika,
Japan, Kanada, Katar, Kenia, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg,
Malaysia, Malta, Mauretanien, Marokko, Monako, Neuseeland, Norwegen,
Oman, Santa Lucia, San Marino, Schweiz, Schweden, Seychellen,
Singapur, Singapur, Saudi Arabien, Südkorea, Trinidad, Tobago,
Tunesien, Türkische Rpublik Nordzypern, Vatikan.
b) bis zu zwei Monaten
Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien,
Slowenien.
c) bis zu einem Monat:
Bolivien, Kasachstan, Kirgisien, Südafrikanische Republik
2.Angehörige
der oben genannten Länder und Bulgaren benötigen kein
Transitvisum
3.Angehörige
folgender Länder müssen an der Grenze ein Visum
erwerben:
a) für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten:
Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien,
U.S.A.
b) für einen Aufenthalt bis zu einem Monat:
außer Kasachstan und Kirgisien alle GUS-Länder, Georgien, Estland,
Lettland, Polen, Rest-Yugoslawien, Slowakien, Tschechien, Ungarn,
Polen, Litauen, Lettland, Taiwan und Estland.
c) Albaner und Guatemalteken erhalten ein
Vierzehntagevisum an der Grenze.
d)Jordanier erhalten für einen Aufenthalt bis zu
vier Wochen ein Visum an der Grenze.
e) Angehörige hier nicht erwähnter Länder müssen
bei einer türkischen Vertretung in ihrem Land ein Visum beantragen.
Anmerkung: Bei Bürgern der EU, der Schweiz, von Malta und aus der Türkischen
Republik Nordzypern genügt die Vorlage des Personalausweises.
Devisenbestimmungen:
Ein-und Ausfuhrbestimmungen: Ausländische und türkische Währung
darf in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die Ausfuhrerlaubnis
für türkische Währung beschränkt sich auf eine Summe im Wert von
5000 $, eine höhere Summe kann nur dann ausgeführt werden, wenn
sie bei der Einreise deklariert wurde
Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte
unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rücktausch von TL in
eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muß.
Zollbestimmungen
Bei
der Einreise: können folgende
A.
Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden:
- 1 Fotoapparat
- 1 Farbfernseher
mit maximal 16 cm Bildschirm.
- 1
kombin.Schwarzweißfernseh-,Tonband-Radiogerät
- 1 Videokamera und
5 Leerkassetten
- 1 CD-Spieler und 5
CD's
- 1 Laptop, Ram 128
Kbyte
- 1( 8 mm)
-Filmkamera und 10 neue Filme
- 1 Fernglas (Nachgläser
verboten)
- Harmonika,
Mandoline, Flöte, gitarre, Mundharmonika (höchtens 3
Instrumente pro Person)
- 1 Walkman
- 1 Diaprojektor
- 1
Transistorradio-Kassettenrekorder - Autowerkzeug
- Sportartikel,
Gesellschafts- und Computerspiele
- 1 Schreibmaschine
- Kinderwagen und
spielzeug
- 200 Zigaretten und
50 Zigarren, 200g Zigarettentabak, 200 Blatt Zigarettenpapier,
200g Pfeifentabak, 50g Schnupftabak.
(Im Duty Free Shop können weitere 400 Zigaretten, 100 Zigarren
und 500g Peifentabak gekauft werden).
- 1 ½kg Kaffee, 1½
kg Pulverkaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade und 1 kg Süsigkeit-
5(100cc) oder 7 (70cc) Flaschen alkoholische Getränke
- 5 Fl. Parfüm
(max. 120 ml pro Flakon)
- Wertegegenstände
(Schmuck im Wert über 15 000-$) werden bei der Einreise in den
Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert.
- Es ist verboten,
Waffen und jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping messer)
ohne besondere Erlaubnis einzuführen.
- Drogeneinfuhr,
-handel und gebrauch sind streng verboten. Zuwiederhandlungen
werden schwer bestraft.
- Mitgeführte
Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei
der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.
- Geschenkartikel im
Werte bis zu 250 EUR sind zollfrei. Außerdem können zu
Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayrami (Opferfest) und Seker
Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum
von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf
Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert 250 EUR per
Post geschickt werden.
Auskunft:
Generaldirektion (Gümrük Genel Müdürlügü).(s.Nützliche
Adressen)
Bei
der Ausreise:
müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden;
a) Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für
alte Gegenstände eine, von der Direktion eines Museum ausgestellte
offiziele Bescheinigung vorgelegt werden.
b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden,
wenn sie im Reisepaß eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem
Geld gekauft werden.
d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer
Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt
werden.
M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde, 06520 Ankara
Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71
Rückerstattung
der Mehrwertsteuer:
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben
und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten wieder zu
verlassen, wird Ihnen die MwSt für die in dem genannten Zeitraum
von Ihnen erstandenen Waren zurückerstattet.
Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben
entsprechnede Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger
mit Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die
Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.
Die Mindestkaufbetrag bei einem auf Rückerstattung der MwSt beläuft
sich auf TL 3.000.000,- Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung
in drei facher Ausfertigung, wobei die MwSt gesondert aufgeführt
wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde
bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben im Zoll. Sie erhalten die
MwSt enteder
1. per Banküberweisung
2. per Postüberweisung
3. bei Ihrer erneuten Einreise zurück.
Informationen erteilt die Generaldirektion für Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlügü, KDV Sb., 06100 Ulus - Ankara
Tel: (312) 310 38 80 int 725,728 oder 735
Einreiseformalitäten
Für Haustiere
Nachweis über die Herkunft und den bisherigen
Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde), Bescheinigung über
den jetzigen Gesundheitszutand des Tieres (Gesundheitszeugnis des
Veterinärs). Tollwutimpfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15
Tage vor Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen
Registrierung kann eine Hund, eine Katze oder 10 Zierfische einführen.
Für Kraftfahrtzeugbesitzer:
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen,
Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen
bei der Einreise einen gültigen Reisepaß,, die internatiole Grüne
Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen
als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muß), ein
(für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Camet de Passage (Triptique),
Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine
auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht
vorlegen. Für eine Weiterfahrt in den Nahen des ersteren ud
Mittleren Ostens ist eine Transitbescheinigung erforderlich.
Aufenthaltsdauer:
Das Fahrzeug kann bis 6 Monaten im Land bleiben. Das
Ausreisedatum sollten im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in
einem Fall von höherer Gewalt der ausreisetermin nicht eingehalten
werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muß
diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und
Automobilclub (TTOK), Zentrale;
Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yani, 4.
Levent, Istanbul
Tel: (212( 282 81 40 (7 Linien), Fax: (212) 282 80 42
und der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürlügü, Ankara,
Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97
mitgeteilt werden.
Unfall:
Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird von der
zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem Reisepaß
dem nacstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch zu
reparieren ist, wird der Name der Reperaturwerkstätte ebenfalls dem
Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden
kann und sein Eigentümer ausreisen will, muß das Fahrzeug beim
Zoll abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im
Reisepass gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen.
Verkehrpolizeiruf: 154, Gendarmerieruf: 156
Auskunft: TTOK (Türk Touring u. Automobilclub, s.o.)
Für Yachteigner:
Yachten mit einem Transitlog können zur Überwinterung oder Überholung
bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern bleiben.
Einige Häfen verfügen mit einer Genehmugung des Ministeriums für
Tourismus über eine Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren. Die
erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen abgewickelt
werden.
Zollhäfen:
Nach Einlaufen in türkische Höheitsgewässer muß sofort einer
der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente angelaufen
werden;
Iskenderun,
Botas(Adana), Mersin, Tasucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike,
Kas, Fethiye, Marmaris, Datca, Bodrum, Güllük, Didim, Kusadasi,
Cesme, Izmir, Dikili, Ayvalik, Akcay, Canakkale, Bandirma, Tekirdag,
Körfez, Istanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon,
Rize, Hopa.
Hafenformalitäten:
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft, Route,
Reisepaß, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen im Logbuch
eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den Hafenbehörden
vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur Ausreise nicht mehr
nötig. Weitere Auskunft über Segeln in türkischen Gewässern
finden Sie unter "Urlaubsaktivitäten"
Zollfreier Treibstoff:
für Yachten unter fremder Flagge kann unter bestimmten
Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium lizensierten
Schiffs- und Yachthäfen gefaßt werden. Detaillierte Auskunft
erteilen die Hafenbehörden.
Für Flugzeugeigner
Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen
Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht länger
als drei Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen
Touristenbestimmungen. Bei längeren Aufhenthalt ist die
Zoll-Generaldirektion Ankara (Gümrük Genel MüdürlüGü,
Tel.(312) 310 33 00, Fax (312) 311 75 97) zu verständigen.
Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara, Istanbul, Izmir,
Antalya, Trabzon und Dalaman. In der Türkei können Flugzeuge und
Hubschrauber gemietet werden.
Auskunft über die Formalitäten für eine Landeerlaubnis erhalten
Sie vom Amt für Zivilluftfahrt im Verkehrsministerium.
Ulastirma Bakanligi, Sivil Havacilik Genel Müdürlügü
Bosna Hersek Cad. 5, 06338, Emek-Ankara
Tel: (312) 212 67 30 Fax: (312) 212 46 84, Tlx: 44659 GA TR
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